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Sie erreichen uns:
Vorstandsvorsitzender:
Herr Andreas Schiller
0172 3445497
geschäftsführender
Vorstand:
Herr René Kästner
0171 4731651
Per E-Mail an:
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Parkordnung


Parkordnung
Parkordnung Landschaftspark Nohra
Der Landschaftspark Nohra ist ein naturbelassenes Gebiet mit einer artenreichen Flora und Fauna. Neben Nieder- und Rehwild sind auch zahlreiche Vogelarten zu finden. Die Pflege erfolgt über extensive Beweidung. Die vorhandenen Naturgegebenheiten sollen nur minimal gestört werden. Darum gilt für das gesamte Gebiet des Landschaftsparkes:
- Das gesamte Gelände darf nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden (außer von der Stiftung Berechtigte).
- Hunde, unabhängig von der Rasse und Größe, sind generell an der Leine zu führen. Verunreinigungen durch Hunde sind unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Es ist verboten, wildlebende Tiere, insbesondere ihre Jungtiere aufzunehmen oder Gelege einzusammeln oder zu stören.
- Jegliche Ablagerungen, Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall, Müll o. ä. ist verboten. Dazu gehört auch die Ablagerung von Grünabfällen, Erdstoffen oder Bauresten (Bauschutt).
- Lagerfeuer und andere offene Feuer (auch Grillfeuer) dürfen nur mit Genehmigung der Stiftung durchgeführt werden.
Zuwiderhandlungen können durch die Stiftung bußgeldrechtlich verfolgt und geahndet werden.