Parkordnung

Parkordnung Landschaftspark Nohra

Der Landschaftspark Nohra ist ein weitestgehend naturbelassenes Gebiet mit einer artenreichen Flora und Fauna. Neben Nieder- und Rehwild sind auch zahlreiche Vogelarten zu finden. Die Pflege erfolgt über extensive Beweidung. Die vorhandenen Naturgegebenheiten sollen möglichst wenig gestört werden. Darum gilt für das gesamte Gebiet des Landschaftsparkes:

 

  1. Alle Wege sind Fußwege, Reitwege sind gesondert ausgewiesen.
  2. Das gesamte Gebiet darf nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden (außer durch seitens der Stiftung Berechtigte).
  3. Hunde, unabhängig von der Rasse und Größe, sind generell an der Leine zu führen.
  4. Es ist verboten, wildlebende Tiere - insbesondere ihre Jungtiere - zu stören oder zu berühren oder ihr Gelege einzusammeln.
  5. Jegliches Ablagern, Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall, Müll o. ä. ist verboten. Dazu gehört auch die Ablagerung von Grünabfällen, Erdstoffen oder Bauresten (Bauschutt).
  6. Lagerfeuer und andere offene Feuer (auch Grillfeuer) dürfen nur mit Genehmigung der Stiftung durchgeführt werden.
  7. Das Anbringen von Plakaten und Schildern sowie das Abspielen von Musik ist nur mit Genehmigung des Stiftungsvorstandes gestattet.
  8. Das Betreten des Parks bei Dunkelheit, Unwetter, Sturm, Hochwasser, Schnee- und Eisglätte geschieht auf eigene Gefahr.
Zuwiderhandlungen werden verfolgt und geahndet.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine gute Erholung.