Stiftungszweck

Der Stiftungszweck ist im § 2 der Satzung festgelegt und umfasst nachfolgende Aufgaben

  1. Die Stiftung dient der Förderung und Umsetzung des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Gesundheitsfürsorge und Mildtätigkeit. Sie fördert Wissenschaft und Forschung, betreibt Jugend- und Altenhilfe, dient der Förderung von Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Förderung des Umwelt-, Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze, dem Tierschutz, dem Wohlfahrtswesen, sie dient der Förderung des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich zurzeit auf die Region Nohra in Thüringen. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende Regionen durch Satzungsänderung ist möglich.
  2. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden sowohl die stiftungseigenen Immobilien zwecks Betätigung im Sinne des Stiftungszweckes zugunsten des geförderten Personenkreises genutzt, wie auch die Erträge aus den Mieten dieser und der weiteren eventuell zugestifteten Grundstücke. Dabei erstreckt sich die Einbeziehung der Liegenschaften sowohl auf frühere gemeindeeigene wie auch auf von Dritten erworbene und zugestiftete Grundstücke und sonstige Vermögenswerte. Sollte die Gemeinde Nohra durch Zusammenlegung, Auflösung usw. nicht mehr eigenständig existieren, erfolgt die Förderung zugunsten der Rechtsnachfolger in einer Begrenzung auf das ehemalige Gemeindegebiet Nohra.
  3. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
  • Erhaltung, Förderung und Entwicklung des Landschaftsparkes Nohra-Nord sowie deren Umgebung als Naherholungsgebiet, Naturschutzgebiet, insbesondere als Vogel- und Pflanzenschutzgebiet sowie zur Erfüllung der Stiftungszwecke;
  • Unterstützung und Durchführung von Projekten im Rahmen des Umwelt- und Naturschutzes , so etwa
  • Förderung des Natur- und Artenschutzes durch die lokale Biodiversität sowie Zucht und Erhaltung alter heimischer Haustierrassen und Pflanzensorten sowie Bewahrung der Charakteristik der Biotope (Lebensräume), des Landschaftsparks in seinen über Jahrhunderte gewachsenen Strukturen zum Schutz selten gewordener Tiere und Pflanzen;
  • Erhaltung von Lebensräumen für weitgehend ausgestorbene und abhanden gekommene Tierarten (z. B. Wendehals, Neuntöter, Steinschmätzer, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen und Grauammer, Gartenrotschwanz, Steinkauz). Im Hinblick auf den letztgenannten Steinkauz soll eine großflächige Anlage und Fluren für dessen Ansiedlung und Überleben errichtet werden.
  • Vermittlung des Natur- und Umweltgedankens an künftige Generationen sowie Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und Durchführung der Landschaftspflege;
  • Erforschung der Geschichte der Orte Nohra und Ulla sowie ein Informationszentrum über den Bereich einschließlich eines Museums für traditionelles Handwerk bzw. Kunsthandwerk in Thüringen sowie Förderung des Brauchtums und der Heimatpflege im Bereich der Gemeinde Nohra durch Unterstützung derartiger Veranstaltungen und Vereine;
  • Erhaltung und Erweiterung der in der Gemeinde befindlichen Sportanlagen (Sporthalle, Schwimmbäder, Sportplätze usw.) und Öffnung für die gesamte Bevölkerung sowie Angebote für sportliche und gesundheitsfördernde Aktivitäten für alle Gemeindemitglieder und sonstige Interessierte (Gymnastikkurse, Schwimmkurse und sonstige Sportarten);
  • Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäude sowie Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude und Anlagen sowie deren artgerechte Nutzung;
  • Unterstützung von Bildungs- und Jugendprojekten, vornehmlich der Schulen und Jugendverbände durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei Durchführung von Einzelprojekten, Materialbeschaffung und Unterstützung von Exkursionen,  Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, Eingeschlossen kann auch die finanzielle Hilfe bei der Aufbringung von Personalkosten sein. Förderung der künstlerlischen Ausbildung und Erziehung der Jugend.; Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen sowie Spielplätze usw.; Ermöglichung der Teilnahme von Gemeindemitgliedern an derartigen Veranstaltungen auch außerhalb der Gemeinde.
  • Unterstützung hilfsbedürftiger und auf Sozialhilfe angewiesener Personen, insbesondere Jugendlicher und älterer Menschen zwecks Ermöglichung eines menschenwürdigen und sozial angemessenen Lebensstandards in der bisherigen Umgebung durch Organisation von ambulanten Hilfsdiensten und Betreuungskräften. Diese Maßnahmen müssen der sozialen Eingliederung bzw. dem Erhalt des Lebensumfeldes hilfreich sein; Serviceleistungen, um die Mobilität älterer und behinderter Menschen zu gewährleisten (z. B. Fahrdienste u. ä.); Dienstleistungen im Bereich des täglichen Bedarfs von älteren und behinderten Menschen bei Einkauf, Essensversorgung usw.;
  • Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes für die Ansiedlung junger Familien sowie Unterstützung junger Familien hinsichtlich sozialer, kultureller und gesellschaftlicher Bedürfnisse. Durchführung von Kunst- und Kulturprojekten, um in der Gemeinde die Bürger an derartige Stiftungsziele heranzuführen (Ausstellung, Konzerte, Lesungen, Vorträge, usw.)
  • Schaffung eines barrierefreien Gemeindegebietes und Unterkunftsmöglichkeiten für behinderte Menschen (barrierefreies Wohnen);
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen;
  • Initiierung von Forschung auf den vorgenannten Gebieten, insbesondere durch die Ausschreibung von Forschungspreisen, Vergabe von Stipendien sowie Unterstützung von Projekten, die die Ursachen und Heilungsmöglichkeiten bei Behinderung wissenschaftlich erforschen sowie Förderung von Wissenschaft und Forschungsprojekten auf den Gebieten des Stiftungszweckes; Durchführung und Unterstützung von Symposien, Tagungen, Kolloquien, die der Weiterentwicklung und Ursachenforschung auf den vorgenannten Gebieten betreffen;
  • Nationale und internationale Ausstellungen und Veranstaltungen auf den Gebieten des Stiftungszweckes;
  • Senkung der Energiekosten in den dem Stiftungszweck, insbesondere der Unterstützung der begünstigten Personen, dienenden Baulichkeiten durch Einsatz alternativer und erneuerbarer Quellen, um damit gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

 

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